Regionalbudget

Projektaufruf Förderrunde 2025 – Gute Ideen sind gefragt!

Mit dem Förderinstrument „Regionalbudget“ stellt das Amt für Ländliche Entwicklung  jeder Region jährlich Fördermittel für Kleinprojekte zur Verfügung.  Über das Regionalbudget der Zukunftsregion Schwarzachtalplus können Projekte aus den Kommunen

    • Altdorf
    • Burgthann
    • Feucht
    • Leinburg
    • Pyrbaum
    • Schwarzenbruck und
    • Winkelhaid

finanziell gefördert werden.

Vom Aufruf ausgeschlossen sind Projekte, die im Gebiet der Gemeinden Postbauer-Heng und Berg b. Neumarkt i. d. OPf. liegen. Für diese Kleinprojekte werden eigene Aufrufe von den ILE-Zusammenschlüssen AOM und NM-Arge 10 gestartet.

Nachdem im Jahr 2024 wieder 22 tolle Projektideen mit viel persönlichem Einsatz umgesetzt wurden, können auch im Jahr 2025 engagierte Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Kommunen und Privatpersonen wieder  eine finanzielle Unterstützung durch das Regionalbudget erhalten. Die Zukunftsregion Schwarzachtalplus wird für das Jahr 2025 ein Regionalbudget in Höhe von 75.000 € beim Amt für ländliche Entwicklung beantragen.

Was wird gefördert?

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte gefördert werden, die den Zielen des ILEK (Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept) der Zukunftsregion Schwarzachtalplus dienen und eine engagierte, aktive eigenverantwortliche Entwicklung des ländlichen Raums bekräftigen.

Die Projekte sollen dazu beitragen, die Region als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Projekte müssen beispielsweise zur Belebung von Ortskernen, zur Sicherung der Grundversorgung, zum Natur- und Klimaschutz, zum Flächensparen oder zur Digitalisierung beitragen.

Wichtig ist, dass die Projekte noch nicht begonnen wurden und bis 20. September 2025 umgesetzt werden können.

NEU 2025:

    • Ihr Kleinprojekt darf insgesamt maximal 20.000 € (brutto) kosten
    • Gefördert werden ab sofort bis zu 80 % der Bruttogesamtkosten (bis max. 10.000€)
    • Drittmittel können ab jetzt eingesetzt werden, dürfen aber die Summe der förderfähigen Gesamtkosten nicht überschreiten.
  •  

Wichtig: Bitte achten Sie darauf, dass Projekte, die u. a. dem Unterhalt und dem laufenden Betrieb dienen, nicht förderfähig sind.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Förderablauf und Beispielprojekte.

Wer kann sich um die Förderung bewerben?

    • Vereine
    • Öffentliche Einrichtungen
    • Verbände
    • Mitgliedskommunen
    • Unternehmen
    • Private Initiativen und Einzelpersonen

aus den teilnehmenden Kommunen können Förderanträge für die Umsetzung von kleinen Projekten im Rahmen des Regionalbudgets stellen. 

In einem Aufruf können pro Projektträger maximal zwei Förderanträge eingereicht werden.

Bewerbungsfrist: Förderanträge können bis zum 15. Januar 2025 eingereicht werden.

Sie haben eine Projektidee oder Fragen zur Förderung?

Kommen Sie mit Ihrem Projektvorschlag auf uns zu! Gerne beraten wir Sie und unterstützen bei der Antragstellung. Die Antragsunterlagen können Sie hier herunterladen.

Die ILEK-Umsetzungsbegleitung steht Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Kontakt:

Theresa Loos

Tel. 09191-340892

E-Mail: info@schwarzachtalplus.de

 

Wir freuen uns auf Ihre Projektideen! 

 

Hinweis:

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

Weitere Informationen mit ergänzenden Hinweisen finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) unter folgendem Link: https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/234566/index.php.